Das jüngst vorgestellte Gutachten des Bundeswirtschaftsministeriums zur Mietpreisbremse weist offenbar erhebliche juristische Mängel auf. Darauf weist das Verbraucherportal wenigermiete.de hin und hält die geforderte Abschaffung der Mietpreisbremse für nicht haltbar.
Das in dieser Woche im Bundeswirtschaftsministerium in Berlin vorgestellte Gutachten „Soziale Wohnungspolitik“weist erhebliche juristische Mängel auf, darauf weist das Verbraucherportal wenigermiete.de hin. Wesentliche Schlussfolgerungen der Wissenschaftler beruhten demnach auf einem falschen juristischen Verständnis der Mietpreisbremse.
Schon der Ausgangspunkt der Überlegungen, die der Beirat anstellt, ist rechtlich nicht haltbar.Dr. Daniel Halmer, Rechtsanwalt und Geschäftsführer von wenigermiete.de.
Die Gutachter des Bundeswirtschaftsministeriums argumentieren, dass die Mietpreisbremse Wohnungsbau und Modernisierungen behindere. „Das ist schlichtweg falsch“, kritisiert Halmer. Konkret gehe es um eine Aussage des Gutachtens zur Mietpreisbremse, nach dem die Mietpreisbremse beim Zweitbezug auch für Neubauwohnungen gelte. „Ein Blick in das Gesetz genügt, um diese Einschätzung zu widerlegen“, erklärt Dr. Halmer. „Laut § 556f BGB sind Neubauwohnungen insgesamt von der Mietpreisbremse ausgeschlossen, nicht nur das erste Mietverhältnis, wie es die Gutachter offenbar glauben.“
Auch das Argument der umfassenden Modernisierungen, auf die das Gutachten verweist, hält Dr. Halmer für unzutreffend.
„Dass die Mietpreisbremse Modernisierungsmaßnahmen verhindern könnte, ist blanker Unsinn. Die Miete kann ja schon bei der Erstvermietung nach umfassender Modernisierung ungebremst angehoben werden. Jeder Nachmieter muss diese Miethöhe dann akzeptieren, da die Vormiete Bestandsschutz genießt,erklärt Halmer mit Verweis auf § 556e Absatz 1 BGB.
Angesichts dieser rechtlichen Fehleinschätzungen sei die Grundthese des Gutachtens, dass die Mietpreisbremse Wohnungsbau und Modernisierung behindere, analytisch angreifbar, so Halmer. Die Empfehlung des Beirats, die Mietpreisbremse auf dieser Grundlage ersatzlos abzuschaffen, sieht er daher als unhaltbar an.
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