Die laut Mietendeckel-Gesetz vorgeschriebene Mietsenkung zum 23. November 2020 ist nur 26,4 Prozent von berechtigten Mietern von Vermietern angekündigt worden. Das geht aus einer Umfrage der Online-Plattform für Verbraucherreche CONNY (ehemals wenigermiete.de) hervor.
Der Mietendeckel, ein Gesetz zur Entlastung von Haushalten mit einer zu hohen Mietbelastung, tritt in die zweite Phase: Am Montag, dem 23. November 2020, müssen Berliner Vermieter die Bestandsmiete senken, wenn sie die gesetzlich festgelegte Obergrenze überschreitet. Liegt die Nettokaltmiete 20 Prozent über dem in der Mietentabelle festgelegten Wert, gilt die Miete als "überhöht" und muss reduziert werden. Das gilt auch für Altverträge. Zudem sollen die Mieten ab 2020 (basierend auf der Miethöhe am 18. Juni 2019) für fünf Jahre eingefroren werden, sodass die Mieten in diesem Zeitraum nicht erhöht werden dürfen.
Laut der Online-Plattform für Verbraucherrechte CONNY (ehemals wenigermiete.de) haben jedoch noch nicht alle Berliner Vermieter eine Mietsenkung angekündigt. Das Unternehmen hat ca. 2.500 seiner Kunden mit Anspruch auf eine Mietsenkung gemäß des Mietendeckel-Gesetzes befragt, ob sie über die anstehende Mietsenkung samt Einsparungsbetrag in Kenntnis gesetzt worden sind. 73,6 Prozent von ihnen wurden darüber bis einschließlich Donnerstag, den 19. November, nicht informiert.
Bei den verbleibenden 26,4 Prozent der Befragten, die ein Ankündigungsschreiben ihres Vermieters erhalten haben, wird die Miete im Schnitt um 241 Euro pro Monat gesenkt. Darüber hinaus haben 75,5 Prozent der Berliner Mieter das Gefühl, nicht genug über das Gesetz und ihre Rechte als Mieter zu wissen, was auf eine weiterhin anhaltende Unsicherheit in diesem Zusammenhang schließen lässt.
Dies wird auch dadurch gestützt, dass nur 43,5 Prozent der Befragten den Unterschied zwischen dem Mietendeckel und der Mietpreisbremse kennen. Dabei ist Letztere ein nachweislich funktionierendes Instrument zur Mietsenkung, das – im Gegensatz zum Mietendeckel – vom Verfassungsgericht bestätigt worden ist. Ein Umstand, der den Vermietern zugute kommt. Dr. Daniel Halmer, Rechtsexperte und Geschäftsführer von CONNY dazu:
Dass sich nicht alle Vermieter an die Gesetzesvorgaben halten werden, ist sehr wahrscheinlich. Die Diskussion um den Mietendeckel ist eine aus Vermietersicht willkommene Ablenkung von der Mietpreisbremse. Denn: Berliner Mieter, die sich auf den Mietendeckel verlassen, verschenken jeden Monat Geld, falls der Deckel gekippt wird, weil sie die Bremse mittels einer Rüge hätten aktivieren müssen. Es gibt bei der Mietpreisbremse keine Rückwirkung außer für Neuverträge ab April 2020. Das bedeutet, dass sich Vermieter über den Mietendeckel freuen können, weil er Mieter abhält, die Mietpreisbremse zu ziehen. Wenn der Deckel Mitte 2021 (erwartungsgemäß) gekippt wird, hätten nur die Vermieter gewonnen. Deswegen kann man allen Berliner Mietern nur dazu raten, die Mietpreisbremse zu ziehen und nicht auf den Deckel zu warten.Dr. Daniel Halmer, Rechtsexperte und Geschäftsführer von CONNY
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