Eine Kammer des Landgerichts Berlin hat die Verfassungsmäßigkeit der Mietpreisbremse angezweifelt. Das Verbraucherportal wenigermiete.de kritisiert die Ausführungen des Gerichtes und ermutigt betroffene Mieter, weiter gegen überhöhte Mieten vorzugehen.
Nach Einschätzung des Verbraucherportals wenigermiete.de hat die jüngste Veröffentlichung des Berliner Landgerichtes zur Mietpreisbremse keinerlei Auswirkung für Mieter. Die 67. Kammer der Landgerichts Berlin hatte in einem sogenannten Hinweisbeschluss die Verfassungsmäßigkeit der Mietpreisbremse angezweifelt und damit bei vielen Verbrauchern für Verunsicherung gesorgt. Daniel Halmer, Rechtsanwalt und Gründer von wenigermiete.de gibt Entwarnung:
Betroffene Mieter sollten sich nicht verunsichern lassen. Die Mietpreisbremse gilt weiter uneingeschränkt. Die Aussage des Gerichtes ist nichts weiter als ein Sturm im Wasserglas. Der Beschluss zeigt, dass lediglich die 67. Kammer des Landgerichts Berlin die Mietpreisbremse für verfassungswidrig hält. Die 65. Kammer des Landgerichts hatte hingegen in einem vorigen Urteil die Mietpreisbremse grundsätzlich für zulässig erklärt. Somit wäre die Sache an das Bundesverfassungsgericht abzugeben gewesen. Das hat die Kammer aber nicht getan. Die Sache ist damit erledigt.Daniel Halmer, Rechtsanwalt und Gründer von wenigermiete.de
Wenigermiete.de will seinen Kampf gegen Wuchermieten nun noch stärker fortsetzen. Gründer Halmer ermutigt Mieter, sich überhöhte Mieten nicht gefallen zu lassen:
„Wir appellieren an alle Mieter, sich gegen Wuchermieten zur Wehr zu setzen. Die Mietpreisebremse ist ein scharfes Schwert, man muss sie nur nutzen.Daniel Halmer, Rechtsanwalt und Gründer von wenigermiete.de
wenigermiete.de ist das wichtigste Verbraucherportal zur Durchsetzung von Mieterrechten. Es ist seit Ende 2016 auf dem Markt und wird von den Berliner Rechtsanwälten Dr. Frederik Gärtner und Dr. Daniel Halmer betrieben. Das Portal ermöglicht Mietern unter anderem, die Mietpreisbremse durchzusetzen. Mit wenigen Klicks können Nutzer ermitteln, ob ihre Miete oberhalb der gesetzlichen Grenze liegt. Ist dies der Fall, können Mieter die Plattform mit der Rechtsdurchsetzung beauftragen. Eine Gebühr wird erst dann fällig, wenn die Mietpreisbremse erfolgreich aktiviert wurde. Die Höhe des Honorars beträgt die Mietersparnis aus vier Monaten und wird direkt mit dem Vermieter abgerechnet. Ein weiterer Service ist der Schutzbrief gegen Mieterhöhung.
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