Earlybird und Target Global investieren in ihr erstes B2C Legal Tech Unternehmen: LexFox (jetzt CONNY) schließt Finanzierungsrunde ab

 CONNY (damals noch Lexfox, Anm. d. Red.), Deutschlands führende Plattform für Verbraucherrechte, hat heute eine siebenstellige Finanzierungsrunde bekannt gegeben. Für die zwei beteiligten Wagniskapitalgeber Earlybird und Target Global ist dies ihre jeweils erste Investition in ein B2C Legal Tech Startup in Europa. LexFox wird mit dem Kapital eine universelle Dachmarke für Verbraucherrechte etablieren. Darunter werden die bisher unabhängig voneinander geführten Dienstleistungen zu Miet-, Internet- und Arbeitsverträgen sowie neue Angebote integriert. Außerdem ist eine Expansion auf andere europäische Märkte geplant.

3. September 2019

Legal Tech ist aus unserer Sicht nach Fintech, Digital Health und Insurtech der nächste große Trend in der Evolution des Consumer-Internets. Wir haben uns in der Branche eine Vielzahl von ambitionierten Startups angeschaut. LexFox hat sich dabei hervorgetan und überzeugte mit seiner mutigen Vision, seinem erfahrenen Management-Team, seiner selbst entwickelten Technologie und mit starkem Wachstum. Dies ist unser erstes Investment in ein B2C Legal Tech Startup und wir sind stolz, LexFox bei seiner Entwicklung als Investor zu begleiten. Fabian Heilemann, Partner bei Earlybird

Die Zusammenarbeit mit LexFox

Das Berliner Startup LexFox (heute Conny GmbH) wurde Ende 2016 von Rechtsanwalt Daniel Halmer gegründet und startete mit CONNY, damals wenigermiete.de zunächst mit einer Dienstleistung zur Durchsetzung der Mietpreisbremse. In den folgenden zwei Jahren führte die Website weitere Dienstleistungen wie die Abwehr von Mieterhöhungen, von Wohnungskündigungen und von Renovierungspflicht bei Auszug ein. Heute bearbeitet das Portal Ansprüche im Wert von mehreren Millionen Euro pro Jahr und führt parallel mehrere tausend (gerichtliche) Verfahren. CONNY ist damit Deutschlands größter Rechtsdienstleister für Mieterrechte.2018 launchte LexFox zwei weitere Produkte mit getrennt voneinander geführten Marken: Über Mehrabfindung.de können unrechtmäßig gekündigte Arbeitnehmer eine finanzielle Entschädigung einfordern. Weniger-internetkosten.de ist eine Dienstleistung zur vorzeitigen Auflösung des DSL-Vertrages oder/und zur finanzielle Entschädigung, falls der Internetanbieter nicht die vertraglich zugesicherte Internetgeschwindigkeit liefert.Daneben hat sich LexFox seit seiner Gründung auf die Entwicklung einer Software konzentriert, um die Fallbearbeitung zu automatisieren und um innerhalb kürzester Zeit neue Produkte bauen zu können:

Dank unserer proprietären Technologie benötigen unsere Vertragsanwälte und Rechtsanwaltsfachangestellte nun erheblich weniger Zeit zur Fallbearbeitung als noch vor zwei Jahren. Mit der Finanzierung werden wir neue Märkte und Rechtsgebiete erschließen und dabei unsere Software und unsere Marketing-Formel unter Beweis stellen. Daniel Halmer, Gründer von LexFox

Halmer, der zunächst im Wirtschaftsrecht für Unternehmen tätig war und dann die Seiten gewechselt hat, um sich für Verbraucherrechte stark zu machen, beschreibt die Vision von LexFox wie folgt: 

Europaweit gibt es immer mehr Verbraucherrechte. Diese Gesetze kommen bei den Menschen allerdings kaum an, da die Ansprüche oft zu klein sind, um dafür eine klassische Kanzlei aufzusuchen. Wir glauben, dass uns digitale Technologien aus dieser Zwickmühle befreien können. Indem sie die Kosten für die Evaluierung und Bearbeitung von Ansprüchen erheblich senken, wird es ökonomisch lukrativ, auch sehr kleine rechtliche Ansprüche durchzusetzen. Digitale Rechtsdienstleistungen werden also nicht nur geschriebenes Gesetz endlich in gelebtes Recht überführen, sondern, durch sie wird auch ein komplett neuer Markt entstehen. Daniel Halmer, Gründer von LexFox

Internetverträge illustrieren diese Herausforderung: Seit langem warnt die EU, dass DSL-Anbieter zu oft die vertraglich zugesicherte Internetgeschwindigkeit nicht leisten. Vor vier Jahren hat sie deshalb die Verordnung 2015/2120 erlassen, welche Verbrauchern theoretisch Anspruch auf Entschädigung zuspricht, wenn der Anbieter die vertraglichen Verpflichtungen nicht erfüllt. Allerdings ist seit dem noch kein einziger Fall einer erfolgreich gerichtlich erstrittenen Entschädigung bekannt geworden. Gleichzeitig berichtet die Bundesnetzagentur in ihrem Jahresbericht, dass weiterhin mehr als jeder vierte Internetnutzer noch nicht einmal die Hälfte der zugesicherten Geschwindigkeit erhält.

In den letzten zehn Jahren haben Fintech-Startups neue Servicestandards geschaffen, bei denen traditionelle Banken versagt haben. Die Vision von LexFox ist es, genau dies für traditionelle Rechtsleistungen zu tun: Konsumenten den Zugang zu den relevanten Services geben und gleichzeitig die entsprechenden Tools zur Verfügung stellen, um diese selbst zu managen. Durch Machine Learning und Automatisierung können Kosten und die Komplexität von Kundenforderungen reduziert werden - LexFox ermöglicht all dies. Target Global ist stolz darauf, das LexFox-Team bei seiner spannenden Mission zu unterstützen. Shmuel Chafets, General Partner Target Global

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