Das LegalTech Mieterportal CONNY hat heute mitgeteilt, dass es ab sofort eine Dienstleistung zur Durchsetzung des beschlossenen Mietendeckels anbietet. Herzstück ist der Mietendeckel-Rechner, durch den Mieter die Deckelmiete berechnen können. Mieter können sodann entweder CONNY mit der Rechtsdurchsetzung beauftragen oder über den wenigermiete.de-Verein ein formelles Auskunfts- und Anspruchsschreiben erhalten, das sie selbst an den Vermieter versenden. Dass CONNY mit dieser Dienstleistung nur 24 Stunden nach Beschluss des Gesetzes auf den Markt geht, zeigt, dass LegalTech Unternehmen schneller und effizienter als herkömmliche Anwaltskanzleien, Verbrauchern helfen können, zu ihren Rechten zu kommen.
Uns haben in den letzten Wochen und Monaten unzählige Anfragen von verunsicherten Berliner Mieterinnen und Mietern erreicht, die wissen wollten, wie sie den Mietendeckel nutzen können. Nachdem in letzter Minute bekannt wurde, dass nicht wie ursprünglich geplant, die Behörden den Mietendeckel durchsetzen wollen, sondern dieser von Mieterinnen und Mietern selbst rechtlich geltend werden muss, haben wir uns nun dazu entschieden, den Berlinerinnen und Berlinern ein Angebot zu machen, um sie auch beim Mietendeckel zu unterstützen. Der schnelle Launch der neuen Dienstleistung zum Mietendeckel-Gesetz zeigt, welchen Mehrwert Legal Tech Unternehmen für Verbraucherinnen und Verbraucher haben können.Dr. Daniel Halmer, Geschäftsführer und Gründer von CONNY
Damit Berliner Mieter ihr neu erworbenes Recht schnell, einfach und unkompliziert durchsetzen können, hat CONNY zwei neue Angebote zur Durchsetzung des Mietendeckels vorgestellt. Zum einen können Mieter auf der Website des Portals berechnen, wie viel Miete sie laut Mietendeckel-Gesetz zu viel zahlen. Anschließend wird CONNY mit der Durchsetzung der Mieterrechte auf Erfolgsbasis beauftragt. Zum anderen können Mieter, die diesen Schritt lieber selbst in die Hand nehmen möchten, über den CONNY-Verein ein formelles Auskunfts- und Anspruchsschreiben kostenlos erhalten und dieses selbst an den Vermieter versenden.
Mit der Veröffentlichung des Gesetzes im Februar werden die Mieten auf den Stand vom 18. Juni 2019 eingefroren. Eine Mietsenkung kann erst ab September 2020 durchgesetzt werden, wenn die eingefrorenen Mieten mehr als 20 Prozent über den Obergrenzen nach Mietentabelle liegen. In der Regel kann der Vermieter allerdings schon heute rechtlich aufgefordert werden, die Mietsenkung ab Ende 2020 anzuerkennen.
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