wenigermiete.de unterstützt von Corona-Pandemie betroffene Mieter*innen mit kostenloser Briefvorlage, um Mietzahlungen auszusetzen
Pünktlich zum Inkrafttreten des Gesetzes zur Abmilderung der Folgen der COVID-19-Pandemie (Art. 240 § 2 EGBGB) bietet das Mieterportal wenigermiete.de ab sofort ein kostenloses Schreiben für Mieter*innen an. Mit der entsprechenden Briefvorlage können Mieter*innen die Miete ab dem 1. April bis zunächst 30. Juni 2020 aussetzen und diese juristisch korrekt bei der*dem Vermieter*in anmelden. Damit verbunden ist ein umfangreicher Mieterschutz, der betroffenen Mieter*innen drei Monate lang kostenlos zur Verfügung gestellt wird. Mit diesem kostenlosen Service leistet das LegalTech einen wichtigen Beitrag zum Schutz der Mieter*innen, die von Arbeitsplatzverlust, Kurzarbeit oder prekärer Auftragslage im Falle der Selbstständigkeit bedroht sind.
Auch wir von wenigermiete.de beobachten die Folgen der Corona-Pandemie mit wachsender Sorge. Dabei ist nicht nur die Gesundheit vieler Menschen gefährdet, sondern mittlerweile durch die getroffenen Maßnahmen auch die Existenzgrundlage. Viele Mieter*innen haben mit teils massiven finanziellen Kürzungen zu kämpfen, die letztlich auch ihren Wohnsitz gefährden können, falls sie die Miete nicht mehr zahlen können. Mit dem neuen Gesetz und der kostenlosen Briefvorlage von wenigermiete.de können wir sie davor schützen, ihre Wohnung durch ausbleibende Mietzahlungen zu verlieren.Dr. Daniel Halmer, Rechtsexperte, Gründer und Geschäftsführer von wenigermiete.de
Damit Mieter*innen ihre Einkommenseinbußen aufgrund der Corona-Krise glaubhaft vor ihrem*ihrer Vermieter*in belegen können, bietet wenigermiete.de (Conny GmbH in Zusammenarbeit mit dem wenigermiete.de Verein für Mieterrechte e.V.) den Betroffenen ab sofort eine entsprechende Briefvorlage zum Versand an. Nach einigen Angaben zur finanziell veränderten Lage durch die Pandemie wird Interessent*innen das Schreiben per Mail zur Verfügung gestellt. Dieses können Mieter*innen anschließend selbstständig an ihre*n Vermieter*in bzw. die Hausverwaltung versenden, um die Miete in Absprache mit der*dem Vermieter*in bis zunächst Ende Juni 2020 auszusetzen. Darüber hinaus sind Mieter*innen mit der Erstellung der Briefvorlage kostenfrei für drei Monate im Rahmen des Mieterschutzes des wenigermiete.de Vereins für Mieterrechte e.V. zu allen Fragen zum Thema Mietrecht abgesichert. Der Mieterschutz beinhaltet u. a. eine kostenlose Anwaltshotline, bei der Mieter*innen zu allen Fragen rund um das Mietrecht schnell und unkompliziert Hilfe von Rechtsexpert*innen erhalten können.
Die ausgesetzten Mietzahlungen müssen nach drei Monaten bis spätestens 30. Juni 2022 beglichen werden. Damit bietet die neue Briefvorlage eine schnelle Adhoc-Hilfe, um jetzt akute finanzielle Engpässe zu überbrücken. Um die Miete dauerhaft zu senken, können Mieter*innen mithilfe von wenigermiete.de zusätzlich die bewährte Mietpreisbremse ziehen, die heute offiziell verschärft wurde. Damit kann überbezahlte Miete sogar rückwirkend zum 01. April 2020 zurückgefordert werden. Bislang war eine Rückforderung der Miete erst ab dem Zeitpunkt der Rüge möglich. Um die Mietpreisbremse zu nutzen, können Mieter*innen zunächst mit dem Online-Rechner prüfen, ob ihre Miete zu hoch ist. Trifft dies zu, können sie einige Fragen zu ihrer Wohnung und zum Mietverhältnis beantworten und anschließend wenigermiete.de mit der Durchsetzung der Mietpreisbremse beauftragen. In der Regel erreicht wenigermiete.de so eine Ersparnis um 200 Euro pro Monat.
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