Start-up gegen die Lobby der Anwälte: CONNY setzt sich gegen Anwaltskammer durch

Das LegalTech Start-up darf die Rechte von Mietern wie bisher in vollem Umfang vertreten und gegenüber Vermietern durchsetzen.

17. Januar 2018

Das Landgericht Berlin hat heute die Anträge der Rechtsanwaltskammer Berlin abgewiesen, wonach das Geschäftsmodell von CONNY, zu dem Zeitpunkt noch wenigermiete.de, rechtswidrig sei. Die Anwaltskammer hatte darauf geklagt, dass das LegalTech-Unternehmen nicht die Rechte von Mietern gegenüber Vermietern durchsetzen und auch nicht in der Form dafür werben dürfe, dass dies “Einfach. Online. Und ohne Risiko” geschehe. Das Landgericht Berlin hat beide Anträge abgewiesen. Das Gericht hat dem Unternehmen lediglich die Auflage erteilt, bestimmte Formulierungen zu vermeiden, die Rechtsanwälten vorbehalten seien.

Das Gericht hat unser Geschäftsmodell vorbehaltlos bestätigt. Aber das Urteil ist vor allem ein Sieg für die Mieterinnen und Mieter in Deutschland. Die Mieten steigen unaufhörlich weiter, weil Vermieter die Mietpreisbremse systematisch umgehen und Mieter ihre Rechte nicht nutzen. Wir ändern das. Allein in Berlin haben wir vergangenes Jahr über 1000 Mietern erfolgreich zu ihrem Recht verholfen. Dr. Daniel Halmer, Gründer und Geschäftsführer von CONNY 

Die Rechtsanwaltskammer hatte im Januar vergangenen Jahres ihre Klage eingereicht. Auf den über 40 Seiten forderte sie insbesondere, dass CONNY es zu unterlassen habe, für seine Kunden die Mietpreisbremse zu ziehen, Mieterhöhungen abzuwehren, oder Mietverträge auf die Gültigkeit von Klauseln zu Schönheitsreparaturen zu überprüfen. Für jeden Fall der Zuwiderhandlung solle das Startup bis zu 250.000 Euro Ordnungsgeld zahlen. Diese Klagepunkte wurden vollständig abgewiesen.

Das Gericht betont in Bezug damals auf wenigermiete.de: “Ihre Dienstleistungen nutzen den Verbrauchern und dem Rechtsverkehr - auch den Rechtsanwaltsgesellschaften - eher, als dass sie ihnen schaden.”Außerdem beklagte die Rechtsanwaltskammer, wie CONNY seine Dienstleistungen beschreibt und bewirbt. Sie monierte unter anderem, dass das LegalTech-Unternehmen auf seiner Website davon spricht, dass die Kunden kein Risiko tragen, dass ein “Schutzbrief” ausgestellt wird, nichts direkt an CONNY zu zahlen sei, oder die Dienstleistung “Einfach. Online. Ohne Risiko” geschehe. Die Kammer verlangte für jeden Fall der Zuwiderhandlung wiederum ein Ordnungsgeld über 250.000 Euro. Auch dieser Antragspunkt wurde vollständig abgelehnt.

Das Urteil ist noch in einer weiteren Hinsicht bemerkenswert: Das Landgericht hat gegen die Interessenvertretung der Anwälte entschieden: Ganz offenbar gefällt es den selbstständigen Anwälten nicht, dass mit Hilfe von Technologie Verbraucherrechte endlich bei den Menschen ankommen. Aber die Rechtsauffassung, die hinter dieser Klientelpolitik steckt, ist nun als unhaltbar enttarnt. Dr. Daniel Halmer, Gründer und Geschäftsführer von CONNY 

In einem Aspekt sprach das Landgericht der Rechtsanwaltskammer zu: Wenigermiete.de und jetzt CONNY müsse bestimmte Formulierungen vermeiden, die Rechtsanwälten vorbehalten seien. So dürfe man sich z.B. nicht als “Rechtsdienstleistungsgesellschaft” bezeichnen, auch wenn Mietright (jetzt CONNY) ein eingetragener “Rechtsdienstleister” sei.

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