Deutschlands zweitgrößter Vermieter scheitert mit einem einfallsreichen Versuch, die Mietpreisbremse zu umgehen.
Ab wann und wo die Mietpreisbremse gilt: Das Mieterportal CONNY hat am Landgericht Berlin ein Musterurteil gegen Deutsche Wohnen erzielt: Der mit über 100.000 Wohnungen zweitgrößte Vermieter Deutschlands hat in mehreren Fällen versucht, für die Neuvermietung einer Wohnung gleichzeitig zwei Verträge abzuschließen. Zuerst unterschreiben die Mieter einen normalen Mietvertrag, in dem die Miete etwa auf dem höchstmöglichen Niveau des Mietspiegels liegt. Direkt danach, oft am selben Tag, unterschreiben die neuen Mieter einen Zusatzvertrag, in dem mehrere hundert Euro auf die Miete draufgeschlagen werden - für geplante, noch nicht durchgeführte Modernisierungen. Diese Praxis zur Aushebelung der Mietpreisbremse ist unrechtmäßig, wie nun das Landgericht in zweiter Instanz befand.
Viele Mieter denken, wenn Sie einen Vertrag von einem großen, börsennotiertem Unternehmen vorgelegt bekommen, dann muss der Hand und Fuß haben. So ist es aber nicht. Wir sehen, dass auch sehr große Unternehmen, die unter öffentlicher Beobachtung stehen, ständig neue Versuche unternehmen, das Mietrecht zu umgehen, und die Rendite für ihre Anleger auf Kosten von Mietern weiter zu erhöhen.Dr. Daniel Halmer, Geschäftsführer und Gründer des Start-ups CONNY, das die Mieterplattform wenigermiete.de betreibt
Im Fall der jetzt am Landgericht entschieden wurde, ging es um eine 84,5 m² große Wohnung in Berlin Friedrichshain. Der erste Mietvertrag sah eine monatliche Kaltmiete von 573,29 Euro vor. Zugleich unterzeichneten die Mieter eine zweite Urkunde "Nachtrag zum Mietvertrag". Darin werden Baumaßnahmen vereinbart: die Verlegung von Mosaikparkett und von Küchenbodenfliesen sowie die Installation eines Handtuchheizkörpers. Somit steige die Nettokaltmiete einen Monat nach Einzug auf 716,93 Euro.
Wir betreuen mehrere Mieter gleichzeitig bei denen dieser Trick versucht wurde. Wir glauben, dass Deutsche Wohnen hier möglicherweise mit System vorgeht und eine Abzocker-Masche daraus machen will. Viele Mieter sind so verzweifelt auf der Suche nach einer Wohnung, dass sie alles unterschreiben, was ihnen unter die Nase gehalten wird. Spätestens nach dem Einzug in die neue, oft überteuerte Wohnung, lohnt es sich, noch einmal nachzuprüfen: Ist es überhaupt legal, was man da unterschrieben hat?Dr. Daniel Halmer, Geschäftsführer und Gründer von CONNY
Das Landgericht in Berlin entschied nun, dass maximal eine Miete von 507,62 Euro gerechtfertigt ist. Also noch weniger als der Basismietvertrag. Der Mieter kann also mit einer monatlichen Ersparnis von 200 Euro rechnen.
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