Bundesgerichtshof gibt CONNY Recht: Rechtsposition von Mietern gestärkt

Der Bundesgerichtshof hat heute bekanntgegeben, dass CONNY, zum Zeitpunkt noch wenigermiete.de (LexFox GmbH), als Inkassounternehmen rechtliche Ansprüche von Mietern aus den Vorschriften zur Mietpreisbremse auch zukünftig wie bisher durchsetzen darf. Exemplarisch ging es bei der Entscheidung um den Fall eines Mieters aus Berlin, der laut Mietspiegel rund 24 Euro zu viel Miete zahlte. Das Urteil ist richtungsweisend, weil auch andere sogenannte Legal-Tech-Unternehmen mit einem ähnlichen Geschäftsmodell arbeiten.

Zuletzt aktualisiert am 13. Juli 2020

Berlin, 27. November 2019

Die heutige Entscheidung des Bundesgerichtshofs ist ein Meilenstein für den Verbraucherschutz. Die Durchsetzung von kleinen und mittleren Ansprüchen über klassische Kanzleien war bisher so teuer, dass kaum ein Verbraucher seine Rechte eingefordert hat. Unternehmen wussten das und haben deshalb systematisch gegen geltendes Recht verstoßen. Mit unserer Technologie und dem Inkasso-Modell senken wir Kosten soweit, dass es sich endlich lohnt, auch kleine Rechtsansprüche von Verbrauchern zu verfolgen und durchzusetzen. Dr. Daniel Halmer, Geschäftsführer und Gründer von CONNY

Link zum Video-Statement von Dr. Daniel Halmer

Die Richter des Bundesgerichtshofs argumentieren, dass eine weite Auslegung des Inkasso-Begriffs im Sinne einer modernen Rechtsdurchsetzung vom Gesetzgeber gewollt ist und durch vorherige Urteile des Bundesverfassungsgerichts sogar bereits impliziert wurde.

Wirksamkeit der Abtretung

Eine zentrale Frage war, ob Mieter ihre Ansprüche überhaupt an wenigermiete.de (LexFox GmbH) abtreten dürfen. In einigen Gerichtsbezirken wurden Klagen des Portals mit dem Verweis auf eine “fehlende Aktivlegitimation” abgewiesen. Genau dagegen hat CONNY, zum Zeitpunkt noch wenigermiete.de (LexFox GmbH) immer wieder geklagt und diese Frage selbst vor den Bundesgerichtshof gebracht, der heute dazu entschieden hat. Dieser gab wenigermiete.de (LexFox GmbH) in dieser Frage (vollumfänglich) Recht und verwies erneut auf vorangegangene Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts (2002 und 2004).

Bevor wir unser Angebot für Mieter starteten, haben wir genau recherchiert, was geht und was nicht. Wir freuen uns daher sehr, dass der Bundesgerichtshof dies (in allen wesentlichen Punkten) genauso sieht. Nämlich, dass unsere Lizenz als eingetragener Rechtsdienstleister unser Angebot zur Mietpreisbremse vollumfänglich abdeckt und dass die rechtlichen Fragen bereits durch vorherige Urteile hinreichend diskutiert und geklärt wurden. Dr. Daniel Halmer, Geschäftsführer und Gründer von CONNY

Reichweite des Inkassobegriffs /der Inkassotätigkeit

Grundsätzlich ist nach dem Wortlaut des Rechtsdienstleistungsgesetzes (RDG §2.2. , RDG §10.1.) nicht spezifiziert, welche Art von Ansprüchen durch Inkasso eingezogen werden dürfen. Unklar ist, ob nur Geldansprüche oder auch andere Forderungen Gegenstand des Inkassoauftrags sein können. Hierunter fällt unter anderem die Frage, ob CONNy, damals noch wenigermiete.de (LexFox GmbH) auch Auskünfte wie den Energieausweis oder Informationen zum Vormietvertrag einfordern darf. Der Bundesgerichtshof hat diesbezüglich entschieden, dass wenigermiete.de (LexFox GmbH) alle Ansprüche wie bisher einfordern darf und sich zugunsten eines weiten, modernen Inkassobegriffs klar positioniert.

Außerdem wurde diskutiert, in welchem Umfang ein Inkassounternehmen Rechtsberatung durchführen darf. Hierunter fällt insbesondere die Frage, ob bspw. der Mietpreisrechner auf wenigermiete.de eine schematische Darstellung eines Anspruchs ist oder eine individuelle Rechtsberatung, die nach Rechtsdienstleistungsgesetz nur Anwälten vorbehalten ist. Der Bundesgerichtshof hat auch hier im Sinne einer weiten Auslegung des Inkassobegriffs optiert und entschieden, dass wenigermiete.de (LexFox GmbH) den Mietpreisrechner auch weiterhin anbieten darf.

Wir haben mächtige Lobbies gegen uns gehabt: Die Automobilindustrie, die Anwälte, die Immobilienkonzerne. Keine dieser Parteien arbeitet im Interesse der Verbraucher. Diese Industrien sind gegen moderne, effiziente Möglichkeiten der Rechtsdurchsetzung, um ihren Besitzstand zu wahren und die Profite zu maximieren. Wir werden nun genau dort weitermachen, wo wir aktuell schon dran sind: Wohnungsunternehmen brechen systematisch geltendes Recht - wir setzen uns dafür ein, dass Mieter zu ihren Ansprüchen kommen. Das Gleiche machen wir für Kunden von Internetanschlüssen (weniger-internetkosten.de), welche die versprochene Geschwindigkeit von ihrem Anbieter nicht erhalten und für Arbeitnehmer, denen unrechtmäßig gekündigt wurde (mehrabfindung.de) Dr. Daniel Halmer, Geschäftsführer und Gründer von CONNY

Pressekontaktdetails

Receive CONNY news on your RSS reader.

Or subscribe through Atom URL manually