Bundesgerichtshof: Weite Auslegung des Inkasso-Begriffs im Sinne einer modernen Rechtsdurchsetzung

Der Bundesgerichtshof hat heute darüber verhandelt, ob wenigermiete.de, jetzt Conny GmbH, als Inkassounternehmen rechtliche Ansprüche von Mietern aus dem Mietpreisbremsengesetz durchsetzen darf. Die Richter des Bundesgerichtshofs haben zwar keine endgültige Entscheidung getroffen, aber erkennen lassen, dass eine weite Auslegung des Inkasso-Begriffs im Sinne einer modernen Rechtsdurchsetzung im Zweifel vom Gesetzgeber gewollt ist und durch vorherige Bundesverfassungsgerichtsurteile aus den Jahren 2002 und 2004 bereits impliziert wurde.

Die Verkündung des Urteils wurde auf den 27. November um 12:00 Uhr angesetzt.Exemplarisch ging es bei der heutigen Verhandlung um den Fall eines Mieters aus Berlin, der laut Mietspiegel rund 24 Euro zu viel Miete zahlt. Das ausstehende Urteil ist richtungsweisend, weil auch andere sogenannte Legal-Tech-Unternehmen wie myright (Dieselskandal) oder flightright (Flugverspätungen) nach einem ähnlichen Modell arbeiten.

Berlin, 16. Oktober 2019

Bevor wir unser Angebot für Mieter starteten, haben wir genau recherchiert, was geht und was nicht. Wir freuen uns daher, dass der Bundesgerichtshof heute Signale gesetzt hat, die darauf hindeuten, dass er dies ähnlich sieht. Wir gehen weiterhin davon aus, dass unsere Lizenz als eingetragener Rechtsdienstleister unser Angebot zur Mietpreisbremse vollumfänglich abdeckt und dass die rechtlichen Fragen bereits durch vorherige Urteile hinreichend diskutiert und geklärt wurden. Wir werden nun genau dort weitermachen, wo wir aktuell schon dran sind: Wohnungsunternehmen brechen systematisch geltendes Recht - wir setzen uns dafür ein, dass Mieter zu ihren Ansprüchen kommen. Das Gleiche machen wir für Kunden von Internetanschlüssen (vorerst weniger-internetkosten.de), welche die versprochene Geschwindigkeit von ihrem Anbieter nicht erhalten. Und für Arbeitnehmer, denen unrechtmäßig gekündigt wurde (vorerst mehrabfindung.de). Prinzipiell denken wir: Eine Entscheidung gegen Legal Techs kann eigentlich nicht im Interesse von Politik und Gesellschaft sein. Der Rechtsstaat sollte ja für möglichst alle Menschen funktionieren und nicht nur für diejenigen, die vorab viel Geld für einen Anwalt aufbringen können. Wohin letzteres führt, sehen wir bei den Themen Mieten und Internetverträge. Unternehmen halten sich nicht an die Gesetze, weil sie wissen, dass Verbraucher ihre Rechte sowieso nicht einfordern. Daniel Halmer, Geschäftsführer und Gründer von CONNY

So urteilte der Bundesgerichtshof

Der Bundesgerichtshof hat heute bekanntgegeben, dass CONNY, zum Zeitpunkt noch wenigermiete.de (LexFox GmbH), als Inkassounternehmen rechtliche Ansprüche von Mietern aus den Vorschriften zur Mietpreisbremse auch zukünftig wie bisher durchsetzen darf. Exemplarisch ging es bei der Entscheidung um den Fall eines Mieters aus Berlin, der laut Mietspiegel rund 24 Euro zu viel Miete zahlte. Das Urteil ist richtungsweisend, weil auch andere sogenannte Legal-Tech-Unternehmen mit einem ähnlichen Geschäftsmodell arbeiten.

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